N E W S
Senderechte für Handy-TV

Ursprünglich sollte Handy-TV zur EURO 2008 eingeführt werden. Dass es erst Wochen später dazu kam, hing nicht mit der urheberrechtlichen Rechtslage zusammen. Prof. Dr. Walter Dillenz, Geschäftsführer der VDFS über Sendrechte für Handy-TV.

Sicherlich lag es nicht an urheberrechtlichen Problemen, dass Mobile-TV erst Wochen nach der Europameisterschaft eingeführt worden ist. Klar ist, dass die Ausstrahlung von Fernsehprogrammen in Handys urheberrechtlich eine Sendung darstellt, ähnlich wie die Fernsehsendungen des ORF. Dafür muss der Provider genauso wie der ORF die Senderechte erwerben.
Die benötigten Senderechte erhält der ORF aus zwei Quellen. Da sind einmal die Rechte, vor allem an der Musik, den Texten und den Tonträger- und Interpretenrechten, die er in Pauschalvereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften AKM, Literar Mechana und LSG erwirbt. Der Rechteerwerb aus der zweiten Quelle gestaltet sich schon etwas schwieriger, da die Rechte hier individuell zu erwerben sind. In erster Linie geht es um Filme, Popkonzerte oder Opernübertragungen. Hier muss mit den Produzenten oder Veranstaltern verhandelt werden, der Preis richtet sich nach dem Markt. Ein neuer Blockbuster, der eben erst im Kino gelaufen ist, wird teurer sein als ein zwanzig Jahre altes B-Movie. Die Einkaufspraxis der Fernsehanstalten geht dahin, Filmpakete mit gemischtem Inhalt zu kaufen.
Einen Bereich gibt es freilich, in dem der bequeme Rechtserwerb von Verwertungsgesellschaften ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist, nämlich das Kabelfernsehen. Die Telekabel braucht keine Lizenzabteilung, welche Lizenzverhandlungen führt, hier reicht ein Gesamtvertrag zwischen der Vertretung der Kabelunternehmer und den Verwertungsgesellschaften. Ein schönes Modell auch für Handy-TV, wenn nur nicht die Sache mit dem Kabel wäre. Ein genauer Blick in die EU-Kabel- und Satellitenrichtlinie verschafft allerdings Klarheit. Hier steht nämlich, dass die Kabelsysteme den Mikrowellensystemen gleichgestellt sind, womit wir schon beim Handy-TV wären.
Auf dieser Grundlage schlossen im August 2008, rückwirkend mit 1. Jänner 2007, die Verwertungsgesellschaften Literar Mechana (Literatur), VDFS (Film) und VBK (Bildende Kunst) Gesamtverträge mit der Kammer als Vertreterin der Handy-Provider ab. Bezahlt wird nach dem Kabeltarif mit einem gewissen Einführungsrabatt. Auf welche Höhe sich die Zahlungen belaufen werden, lässt sich angesichts der ungewissen Marktenwicklung beim Handy-TV kaum vorhersagen. Vom „echten Kabelfernsehen“ wird derzeit an alle Verwertungsgesellschaften zusammen rund 17 Millionen Euro im Jahr bezahlt.

Welche Summen auch immer beim Mobile TV herauskommen werden, die Urheber werden wissen, dass sie an diesem Geschäft beteiligt sind.