N E W S
Spartensender ORF 3

Die Medienbehörde KommAustria hat am 18. Mai per Bescheid grünes Licht für den neuen Informations- und Kulturspartenkanal ORF III gegeben. Zwei wesentliche Einschränkungen erlegt die Behörde dem ORF und seinem neuen Sender allerdings in punkto Werbung auf.
So ist es beispielsweise untersagt, den neuen Sender mit so genannter „cross promotion“ in anderen ORF-Programmen zu bewerben, Werbezeiten für ORF III dürfen außerdem nicht in einem gemeinsamen Paket mit Werbezeiten auf anderen Programmen angeboten werden. Das gab die Behörde per Aussendung bekannt.
Mit den Einschränkungen bei der Bewerbung und Vermarktung von ORF III will die Medienbehörde „sicherstellen, dass die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb am TV-Markt durch das neue ORF-Angebot nicht unverhältnismäßig sind“.
Beschränkungen hinsichtlich konkreter Programminhalte gibt es nicht. Solche Auflagen sind der Behörde gesetzlich nicht erlaubt, „um die redaktionelle Freiheit des ORF zu wahren“.
Der neue Info- und Kulturkanal soll noch in diesem Jahr starten, allein schon, weil er eine Voraussetzung für die Zahlung der 50 Millionen Euro aus der Gebührenrefundierung ist.
Der Bescheid der KommAustria ist auf www.rtr.at/de/m/KOA1124011024 veröffentlicht.