Auslegungsfragen zur Künstlerbesteuerung im Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich-Deutschland geklärt
Auf Grundlage des „neuen“ DBA Ö-D (gültig seit Mitte 2002) war die steuerliche Behandlung der Vergütungen für Verwertungsrechte aus der Übertragung durch Rundfunk oder Fernsehen aus Deutschland (werden in Österreich für die Künstler insbesondere von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen) strittig. In der Vergangenheit war es Verwaltungspraxis, dass diese Vergütungen im Ansässigkeitsstaat (Österreich) zu versteuern sind. In den letzten Jahren ist die deutsche Finanz jedoch dazu übergegangen, gestützt auf die Bestimmungen des „neuen“ DBA, Vergütungen für Verwertungsrechte aus der Übertragung durch Rundfunk oder Fernsehen aus Deutschland im Quellenstaat (Deutschland) zu versteuern.
Die jüngst abgeschlossenen Konsultationsgespräche zwischen der deutschen und der österreichischen Finanzverwaltung haben nunmehr Klarheit in diese Frage gebracht. Somit dürfen im Quellenstaat (Deutschland) folgende Einkünfte von Künstlern besteuert werden
- Vergütungen aus in Deutschland persönlich ausgeübter Tätigkeit
- Vergütungen aus der Benutzung des Rechtes auf den Namen, das Bild oder sonstiger Persönlichkeitsrechte, auch wenn keine persönlich Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wird
- Vergütungen für Verwertungsrechte (auch Wiederholungshonorare) für die Übertragung durch Rundfunk oder Fernsehen
Vergütungen für sonstige künstlerische Tätigkeiten (samt Verwertungsrechten) aus Deutschland sind in Österreich zu versteuern.
Autor: Dr. Michel Prosenz
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